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Hohe Motordrezahl beim Anfahren

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 18:48
von Steffen98
Hallo,
Ich fahre seit 5 Monaten einen Audi A5 2.7 TDI, 60000 KM gelaufen, Baujahr 2008. Alles funktionierte wunderbar, bis sich beim Anfahren irgendwann ein starkes rucken bemerkbar machte. Da sowieso der Getriebeölwechsel anstand, habe ich das Problem der Audiwerkstatt gleich geschildert. Diese meinte, dass das Problem bekannt ist und ein Softwareupdate durchgeführt werden muss.
Knapp 400 Euro später: Das rucken war weg, dafür fühlt es sich jetzt so an, als würde er beim Anfahren die Kupplung extrem lange schleifen lassen und dementsprechend hoch dreht dann auch der Motor. Teilweise bis 3000rpm.
Dann war ich nochmal bei der Werkstatt, weil es so kein schönes fahren mehr ist. Die Werkstatt meint jedoch, dass es völlig normal so ist. Jedoch bin ich schon andere Audis mit gleicher Motorisierung und gleicher Multitronic gefahren, die dieses Phänomen nicht hatten.

Kennt jemand dieses Problem und hat jemand vielleicht eine Lösung? Kann ja auch nicht sein, dass das Getriebe nach 60000 schon Schrott ist...

Viele Grüße

Steffen

Re: Hohe Motordrezahl beim Anfahren

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 23:23
von Horch
Moin,

das Verhalten ist keineswegs normal. Das Fzg. muss sich nach lösen des Bremspedals mit Standgas in Bewegung setzen.

Es kann aber sein, dass durch das Ruckeln der Kupplungskorb in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dann klemmen die Kupplungslamellen und die Kupplung schliesst erst bei viel höherem Druck, und kann folglich in unteren Drehzahlen keinen Vortrieb erzeugen.

Um das zu untersuchen, muss das Getriebe ausgebaut und die Eingangswelle zerlegt werden.

Grüße,

Horch

Re: Hohe Motordrezahl beim Anfahren

Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 08:50
von Steffen98
Moin,
Danke für die Antwort :)
Das klingt schonmal sehr plausibel. Ich habe ja noch Gebrauchtwagengarantie. Meinst du, der Fall wird von der Garantie übernommen?

Viele grüße

Steffen

Re: Hohe Motordrezahl beim Anfahren

Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 21:55
von Horch
Hallo,

wenn Du das Fahrzeug erst 5 Monate hast, bist Du noch in der Sachmangelhaftung des Händlers. Aber dann ist Eile geboten. Nach 6 Monaten tritt dann die Beweislastumkehr ein. D.h., Du musst dann beweisen, dass der Sachmangel schon beim Fahrzeugkauf vorhanden war. Bis zu 6 Monaten wird automatisch angenommen, dass der Sachmangel schon vorlag.

Also schleunigst eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Mängelbehebung an den Händler per Einschreiben mit Rückschein als Nachweis. Im Zweifel anwaltliche Beratung einholen.

Hinweis: Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern lediglich die Weitergabe allgemeiner Lebenserfahrung.

Grüße,

Horch