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Re: Fahrstufensensor F125

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 16:18
von crown
So das STG ist repariert und wieder eingebaut, soweit so gut.

Leider hat die Werkstatt die das STG repariert hat mir keine neue Rechnung beigelegt.
Die benötige ich aber für evtl. neue Reparatur, ich bin nämlich der Auffassung das ab jetzt wieder 2 Jahre Garantie fällig sind.
Die Dame am Telefon meinte das es sowas nicht gibt und ich so theoretisch 10 Jahre Garantie bekommen würde und wo käme man dann hin. etc...

Kennt jemand die genaue Rechtslage?
zumindest muss doch ein Schreiben beiliegen das überhaupt repariert worden ist, denn theoretisch hätten sie nur vortäuschen können das das STG repariert worden ist, um es so lange zu strecken das die Garantie (endet am 20.07.14) erlischt.

Auf der Homepage wird ja explizit mit 2 Jahren Garantie geworben.

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Re: Fahrstufensensor F125

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 19:15
von Audidriver
Zur aktuellen Rechtslage bitte einen Fachkundigen konsultieren (Rechtsanwalt).
Alles andere währe nur Vermutung oder gefährliches Halbwissen von uns Schraubern

Re: Fahrstufensensor F125

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 00:30
von crown
Ich habe mich in einem anderen Forum schlau gemacht und da sieht die Meinung der meisten so aus als ob es alles so seine Richtigkeit hat.

OK muss ich mit leben. [icon_frown.gif]

Re: Fahrstufensensor F125

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 08:11
von coupe110
Ja leider ist das manchmal echt komisch geregelt.

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